Stuttgart, 12.11.2007
Nachdem sich eine Mieterin bei Ihrem Vermieter verschuldet hat und die Schulden nicht zurückzahlen konnte stellte dieser einen Antrag auf Pfändung. Dabei ließ er auch mehrere Koikarpfen und Papageien der Mieterin pfänden. Diese legte jedoch gerichtlich Widerspruch ein und stellte dabei den Wert der Kois in Frage. Das Amtsgericht Neukölln jedoch ließ die Pfändung zu.
Auch die zweite Instanz, das Landgericht, hielt die Pfändung der Tiere für zulässig.
Wer also Kois im Gartenteich hat sollte sehen dass er sich nicht verschuldet, da sonst den Tieren die Pfändung drohen könnte.
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