Stuttgart, 26.10.2007
In einer Pressemitteilung teilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit, dass ab dem 9.10.2007 das halten von gefährlichen Tieren in Hessen verboten ist. Das Gesetz für „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wurde laut Angaben des Regierungspräsidiums geändert um die Bevölkerung besser zu schützen.
Gefährliche Tiere die jetzt bereits in Privatbesitz sind dürfen weiter gehalten werden müssen dem Regierungspräsidium allerdings gemeldet werden. Nachzuchten dieser Tiere dürfen weder verkauft noch kostenlos weitergegeben werden.
Aquarianer sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen, da sich keine Fische in der Liste der verbotenen Tiere befinden. In der Terraristik wird das Gesetzt allerdings einige Tierhalter betreffen, so gehören zu den verbotenen Tierarten neben einigen Arten von Skorpionen und Schlangen auch Spinnen, Echsen und Schildkröten.
Mehr Informationen sowie die Liste der gefährlichen Tiere finden Sie unter www.rp-darmstadt.hessen.de
Das Regierungspräsidium weißt darauf hin, dass die illegale Haltung der Tiere mit bis zu 5000 Euro und dem Einzug der Tiere bestraft werden kann.
Tierschützer fördern unterdessen auch den Import von Aquarienfischen gesetzlich zu verbieten.
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